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Beitragsordnung

1.    Beiträge für Werbegemeinschaften und Gewerbevereine

Die einmalige Aufnahmegebühr für eine stille Mitgliedschaft beträgt pro Mitglied € 140,-.
In Abhängigkeit von der Mitgliederanzahl werden folgende Jahresbeiträge berechnet:

Mitgliederanzahl

Jahresbeitrag

bis 25

€ 250,-

26-50

€ 360,-

51-100

€ 450,-

über 100

€ 560,-

 

Für eine aktive Mitgliedschaft gelten jeweils die doppelten Beiträge. Im Jahresbeitrag enthalten sind die Kosten für das bundesweite Vernetzen und Verlinken auf der BWG Homepage. Weiterhin berechtigt die Zahlung des Jahresbeitrages zur kostenlosen Teilnahme am Jahresseminar "Stadtmarketing" (zzgl. Tagungspauschale).    

2. Beiträge für Einzelunternehmen

Die einmalige Aufnahmegebühr für eine stille Mitgliedschaft beträgt pro Mitglied € 140,-. In Abhängigkeit von der Mitarbeiteranzahl werden folgende Jahresbeiträge berechnet:

Mitarbeiteranzahl

Jahresbeitrag

bis 10

€ 200,-

11-25

€ 360,-

26-50

€ 450,-

über 50

€ 700,-

 

Für eine aktive Mitgliedschaft gelten jeweils die doppelten Beiträge. Im Jahresbeitrag enthalten sind die Kosten für das bundesweite Vernetzen und Verlinken auf der BWG Homepage. Weiterhin berechtigt die Zahlung des Jahresbeitrages zur kostenlosen Teilnahme am Jahres-seminar "Stadtmarketing" (zzgl. Tagungspauschale).    


  • für Werbegemeinschaften & Gewerbevereine


  • für Einzelunternehmen