
Die einmalige Aufnahmegebühr für eine stille Mitgliedschaft
beträgt pro Mitglied € 140,-.
In Abhängigkeit von der
Mitgliederanzahl werden folgende Jahresbeiträge berechnet:
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Mitgliederanzahl |
Jahresbeitrag |
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bis 25 |
€ 250,- |
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26-50 |
€ 360,- |
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51-100 |
€ 450,- |
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über 100 |
€ 560,- |
Für eine aktive Mitgliedschaft gelten jeweils die doppelten Beiträge. Im Jahresbeitrag enthalten sind die Kosten für das bundesweite Vernetzen und Verlinken auf der BWG Homepage. Weiterhin berechtigt die Zahlung des Jahresbeitrages zur kostenlosen Teilnahme am Jahresseminar "Stadtmarketing" (zzgl. Tagungspauschale).
Die einmalige Aufnahmegebühr für eine stille Mitgliedschaft beträgt pro Mitglied € 140,-. In Abhängigkeit von der Mitarbeiteranzahl werden folgende Jahresbeiträge berechnet:
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Mitarbeiteranzahl |
Jahresbeitrag |
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bis 10 |
€ 200,- |
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11-25 |
€ 360,- |
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26-50 |
€ 450,- |
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über 50 |
€ 700,- |
Für eine aktive Mitgliedschaft gelten jeweils die doppelten Beiträge. Im Jahresbeitrag enthalten sind die Kosten für das bundesweite Vernetzen und Verlinken auf der BWG Homepage. Weiterhin berechtigt die Zahlung des Jahresbeitrages zur kostenlosen Teilnahme am Jahres-seminar "Stadtmarketing" (zzgl. Tagungspauschale).